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Keine Fotoveröffentlichung wegen DSGVO?

Es ist mittlerweile bekannt: In Kita`s werden am Jahresende Fotos, die im Laufe des Jahres als Schnappschüsse entstanden sind, nicht mehr gezeigt. Der Grund: Datenschutz, sagen die Verantwortlichen. Das hat sich mit der DSGVO nicht entspannt, sondern verschärft und ist doch so falsch! Die Möglichkeit der Veröffentlichung von Bildern (heute z. B. jede Art von upload ins Web) ist zunächst keine Frage des Datenschutzes, sondern ist geregelt im Kunsturhebergesetz (KUG) von 1908. Klipp und klar steht hier, dass eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung des Abgelichteten erfolgen darf. Ausnahmen sind begrenzt und konzentrieren sich im Wesentlichen auf Personen der Zeitgeschichte (der sogenannte "Promi-Paragraf") und "Randpersonen". Professionelle Fotografen kennen diese Regeln, selbst Ausbilder sichern die Fotoarbeit beim Tag der Ausbildung o.ä. Veranstaltungen (hoffentlich) durch Bildrechteabtretungen penibel ab. Was soll also nun die ganze Hysterie nach Inkrafttr